DRK - Pflegeberatung

Gemeinsam den besten Weg finden

Gemeinsam den besten Weg finden

Pflegeberatung

Einrichtungsleitung

Sabine Storch

DRK Sozialstation Weißenborn
Frauensteiner Str. 13
09600 Weißenborn

E-Mail schreibenAnruf: 03731 204113

Sowohl Sie als auch Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen möglicherweise Unterstützung – sei es aufgrund des Alters, einer Krankheit oder eines Unfalls. Dabei ergeben sich viele Fragen hinsichtlich der nächsten Schritte. Unsere lokalen Pflegeberater stehen Ihnen zur Seite, um eine auf Ihre spezifische Situation zugeschnittene Lösung zu finden.

Beratung mit Herz und Verstand

Aufgabe unserer Pflegeberater ist es, Sie kompetent bezogen zu Ihrem individuellen Hilfebedarf, bzw. den Hilfebedarf Ihres Angehörigen zu beraten und Sie auf Wunsch bei der Auswahl von Angeboten zu unterstützen. Hierfür stellt Ihnen der Pflegeberater gerne das notwendige Infomaterial zur Verfügung. Unsere Pflegeberater geben Ihnen Informationen zu Fragen rund um das Thema Pflege sowie zu den unterschiedlichen Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten vor Ort. Bei Bedarf kommt unserer Pflegeberater auch gerne zu Ihnen nach Hause. Die Pflegeberatung ist für Sie kostenlos.

Leistungen der Pflegeversicherung

PflegegradeGeldleistung
ambulant
Sachleistung
ambulant
Entlastungsbetrag
ambulant (zweckgebunden)
Leistungsbetrag
vollstationär
Pflegegrad 1  125 Euro125 Euro
Pflegegrad 2332 Euro761 Euro125 Euro770 Euro
Pflegegrad 3573 Euro1432 Euro125 Euro1262 Euro
Pflegegrad 4765 Euro1778 Euro125 Euro1775 Euro
Pflegegrad 5947 Euro2200 Euro125 Euro2005 Euro

Fragen und Antworten

Wer kann die Pflegeberatung in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann jeder telefonischen oder persönlichen Kontakt zu uns aufnehmen, der Fragen rund um das Thema Pflege hat oder Unterstützung bei der Bewältigung seines Alltags benötigt. Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten, dies kann z. B. auch die Beantragung eines Pflegegrades oder die Organisation einer Haushaltshilfe sein.

Wer ist pflegebedürftig?

Eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes liegt dann vor, wenn ein Mensch wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in einem erheblichen oder höherem Maß der Hilfe bedarf (§14 Abs. 1 SGB XI). 

Als Hilfe bei „gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen“ werden vom Gesetzgeber Hilfen in den Bereichen der:

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen (u.a. Waschen, Duschen, Zahnpflege)
  • Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme
  • Mobilität (u.a. An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen)
  • hauswirtschaftlichen Versorgung 

verstanden (§14 Abs. 4 SGB XI). Diese vier Bereiche untergliedert der Gesetzgeber wiederum in konkrete Tätigkeiten. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit ist, wie häufig, in welchem Umfang und in welcher Form diese Tätigkeiten erbracht werden.

Wofür zahlt die Pflegeversicherung? An welchen Kosten beteiligt sich die Pflegeversicherung?

Pflege und Unterstützung zu Hause: dazu gehören z. B. grundpflegerische Tätigkeiten, wie Hilfe bei der Körperpflege, Medikamentengabe oder Verbandwechsel (häusliche Krankenpflege), Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung aber auch Hilfe bei der Alltagsgestaltung. 

Tages- und Nachtpflege ermöglichen eine Betreuung des Pflegebedürftigen, wenn die häusliche Pflege nicht im ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann bzw. zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege z. B. bei Berufstätigkeit des pflegenden Angehörigen. 

Urlaubsvertretung für Pflegende (Verhinderungspflege) tritt ein, wenn eine Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen die Pflege nicht erbringen kann. Dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für max. sechs Wochen je Kalenderjahr. 

Kurzzeitpflege tritt ein, wenn der Pflegebedürftige nur für eine kurze Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen ist z. B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder wenn eine Pflegeperson ausfällt. 

Pflegehilfsmittel dienen zur Erleichterung der häuslichen Pflege, lindern die Beschwerden oder tragen dazu bei, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. 

Umbaumaßnahmen in der Wohnung sollen die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Umbaumaßnahmen können z.B. der Einbau eines Treppenlifts oder die Vergrößerung der Dusche sein. 

Freistellung und Reduzierung der Arbeitszeit, um Dinge rund um die Pflege zu organisieren bzw. Pflege zu erbringen. 

Soziale Absicherung von Pflegepersonen: dies umfasst u.a. die gesetzliche Unfallversicherung während der Pflegetätigkeit sowie bei allen Tätigkeiten, die mit der Pflege unmittelbar zusammenhängen, Zuschüsse zur Kranken und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Rentenversicherung und eine freiwillige Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung. 

Pflegekurse für Angehörige vermitteln Pflegepersonen Kenntnisse für eine eigenständige Durchführung der Pflege. 

Ambulante Wohngemeinschaften, ermöglichen es Pflegebedürftigen möglichst lange selbstständig in der häuslichen Umgebung zu wohnen, ohne dabei auf sich allein gestellt zu sein. 

Stationäre Pflege: ist die Versorgung und Betreuung in der häuslichen Umgebung nicht mehr möglich, ist ggf. ein Umzug in eine stationäre Altenpflegeeinrichtung sinnvoll. 

Die Höhe der Leistung ist auch vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig. 

Haben Sie Fragen zur Kombination von Leistungen, etc. lassen Sie sich hierzu gerne von unserem Pflegeberater vor Ort beraten.

Wo kann ich mehr erfahren?

Hilfreiche Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Hinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.

Wie geht es weiter?

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Themen – die dazu passen

Ambulanter Pflegedienst des DRK

Unsere Pflegedienste sind der Dreh- und Angelpunkt für professionelle und herzliche Pflege.

DRK - Ambulante Wohngemeinschaften

Auf dieser Seite finden Sie umfassende Informationen zu unseren Tagespflegeeinrichtungen, wo wir ein warmes und unterstützendes Umfeld für Senioren bieten.

Das DRK bietet deutschlandweit Kurzzeitpflege an. Damit können Pflegebedürftige auf Zeit betreut werden, falls Angehörige verreisen oder krank werden.

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