Fühlen Sie sich überfordert? Die Kombination aus Kindererziehung, Haushaltsführung, beruflichen Verpflichtungen, dem Umgang mit einem Trauerfall oder der Pflege eines Angehörigen kann zu einer enormen Belastung führen. Solche Mehrfachbelastungen können nicht nur stressig sein, sondern auch Ihre Gesundheit beeinträchtigen. Wir verstehen diese Herausforderungen und bieten Unterstützung, um Ihr Wohlbefinden zu fördern und Ihre Last zu erleichtern.
Frauen fühlen sich nicht selten durch Schwangerschaften, Geburten, Erziehung von Kindern, Berufstätigkeit und oftmals noch anderen zusätzlichen Belastungen erschöpft und in ihrer Gesundheit angegriffen. Psychosomatische Erkrankungen der Mütter (und Väter) hängen eng mit familiärer Belastung zusammen. Überlastung durch Familie, Beruf und stetig steigenden Anforderungen können sich negativ auf das Befinden und die Gesundheit der Mütter und/oder Väter auswirken. Oft können komplexe Gesundheitsprobleme, unter denen Mütter leiden, durch einzelne ambulante Maßnahmen nicht ausreichend behandelt werden. Dann macht es sich erforderlich, eine stationäre Maßnahme zur Vorsorge oder Rehabilitation in Form einer Müttergenesungs- oder Mutter-/Vater-Kind-Kur über das Müttergenesungswerk (MGW) in Anspruch zu nehmen.
Die stationäre Kurmaßnahme dient dazu, die Gesundheit der Mütter zu erhalten oder wieder herzustellen und deren Belastbarkeit zu verbessern sowie die Mütter (oder Väter) für Familie und Beruf wieder fit zu machen und sie dahingehend zu befähigen, Be- und Entlastung besser in Einklang zu bringen. Die Vermittlung einer solchen Kurmaßnahme in ein Kurheim des MGW erfolgt in unserer Beratungsstelle. Gemeinsam mit den Müttern (oder Vätern) suchen wir das der jeweiligen Indikation von Mutter und Kind entsprechende Kurheim aus und übernehmen die Beantragung bei der zuständigen Krankenkasse. Die Kosten für eine genehmigte Kurmaßnahme übernimmt in der Regel die Krankenkasse (Zuzahlungen nach gesetzlicher Vorschrift je nach individueller Situation).
Sollte eine Ablehnung der Kur durch die Krankenkasse erfolgen, sind wir bei einem gewünschten Widerspruch behilflich.
Montag | 09.00 – 12.00 Uhr |
14.00 – 16.00 Uhr | |
Dienstag | 09.00 – 12.00 Uhr |
14.00 – 18.00 Uhr | |
Mittwoch | 09.00 – 12.00 Uhr |
14.00 – 16.00 Uhr | |
Donnerstag | 09.00 – 13.00 Uhr |
Freitag | nur nach vorheriger Terminvereinbarung |