Wer kommt zur Schwangerschaftskonfliktberatung?
Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind und einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen. Aber auch Frauen, die sich ein Kind wünschten, aber durch unvorhergesehene Ereignisse ebenso an einen Abbruch der Schwangerschaft denken, können zur Entscheidungsfindung eine oder mehrere Beratungsgespräche in Anspruch nehmen. Frauen, die bereits ihre Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch (bis Ende 12. Schwangerschaftswoche möglich) getroffen haben, müssen trotzdem eine Beratung in Anspruch nehmen, weil für einen Schwangerschaftsabbruch eine Beratungsbescheinigung benötigt wird.
Wozu dienen die Beratungen?
Die Beratungen sollen eine Hilfe und Unterstützung sein bei der Klärung und Bewältigung der Problem- und Konfliktsituation und dazu beitragen, dass möglichst keine übereilte, ungenügend bedachte Entscheidung und somit u. U. eine Fehlentscheidung getroffen wird, die dann wiederum zu einem schwerwiegenden persönlichen Konflikt führen kann. Die Beratungen werden ergebnisoffen geführt. Wir helfen mit unserer Gesprächsführung, dass die Frauen oder Paare eine eigenverantwortliche Entscheidung finden können.
- Auf Wunsch stellen wir die Beratungsbescheinigung aus, die für einen Schwangerschaftsabbruch benötigt wird
- Der Partner kann selbstverständlich am Beratungsgespräch teilnehmen
- Die Beratungen sind kostenfrei und unterliegen unserer Schweigepflicht.
Unsere Beratungsstelle ist staatlich anerkannt und daher berechtigt, den Beratungsnachweis nach §§ 218, 219 Strafgesetzbuch auszustellen.