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Unterstützung in Notlagen

Unterstützung in Notlagen

Finanzielle Hilfen

Einrichtungsleitung

Susanne Schmidt-Kutter

DRK-Schwangeren-, Familien-, Ehe- und Lebensberatungsstelle
Hauptstraße 27
09618 Brand-Erbisdorf

E-Mail schreibenAnruf: 037322 3471

Schwangere, Familien und Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen oder in besonderen Lebenslagen – wie beispielsweise bei erwartetem Nachwuchs oder unvorhergesehenen Ereignissen, die zu einer Notsituation führen oder führen könnten – benötigen oft zusätzliche finanzielle Unterstützung. Diese Hilfe ermöglicht es ihnen, sich auf neue Umstände einzustellen oder Notlagen zu bewältigen. Nachdem alle gesetzlichen Leistungen in Anspruch genommen wurden, über die auch in unserer Beratungsstelle informiert wird, können unter Umständen weitere Hilfen beantragt werden. Selbst wenn kein Anspruch auf gesetzliche Unterstützung besteht, können je nach individueller Situation Leistungen von Stiftungen in Anspruch genommen werden.

Bundesstiftung „Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens“/ Schwangerenhilfe

Werdende Mütter mit geringem Einkommen (muss stets individuell geprüft werden), können einen Antrag auf finanzielle Unterstützung zur Anschaffung einer Babyerstausstattung stellen. Dazu sollte die Schwangere mit der Beratungsstelle Kontakt aufnehmen. 

Landesstiftung „Hilfe für Familien, Mutter und Kind“/ Familienhilfe

Familien und allein Erziehende, die bedingt durch Lebensereignisse oder plötzliche -schwierigkeiten in eine Notsituation geraten sind und trotz eigener Anstrengungen und gesetzlicher Leistungen die Notlage nicht abwenden können, können nach Einzelfallprüfung in der Beratungsstelle finanzielle Mittel bei der Landesstiftung beantragen. Die Inanspruchnahme dieser Stiftungsmittel sind einkommensabhängig, jedoch ist die individuelle Notsituation ebenso zu berücksichtigen.

Stiftungshilfe bei Mehrlingsgeburten ab Drillinge

Bei Geburten von Drillingen, Vierlingen usw. wird eine einmalige finanzielle Unterstützung je Kind gewährt, wenn zuvor keine Schwangerenhilfe in Anspruch genommen bzw. gewährt wurde.

Leistungen der "Stiftung Sächsische Behindertenhilfe Otto Perl"

Diese Stiftung vergibt Mittel an geistig oder körperlich Schwerbehinderte (für Kinder an deren Eltern), wenn andere Hilfsmöglichkeiten nicht ausreichen, persönliche Notlagen abzuwenden.

Familienferienförderung

Einkommensschwache Familien/allein Erziehende mit mindestens einem Kind oder einem erwachsenen, körperbehinderten Kind können einmal im Jahr Zuschüsse für einen Familienerholungsaufenthalt (innerhalb Deutschlands) bis zu 14 Tagen beantragen. Die Förderung ist brutto-einkommensabhängig und wird individuell geprüft. Es kann bis 7,50 EUR/Tag und teilnehmendes Familienmitglied gefördert werden (seit 2013 wieder möglich).

Ehrenpatenschaften

Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch/Antrag die Ehrenpatenschaft für das 7. Kind oder, wenn dafür keine Patenschaft erfolgte, auch für ein weiteres in der Familie geborenes Kind. Alle mindestens 7 lebenden Kinder (einschließlich des Patenkindes) müssen von einem Elternpaar abstammen. Adoptivkinder sind gleichgestellt.

Öffnungszeiten

Montag09.00 – 12.00 Uhr
 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag09.00 – 12.00 Uhr
 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch09.00 – 12.00 Uhr
 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag09.00 – 13.00 Uhr
Freitagnur nach vorheriger Terminvereinbarung

Wie geht es weiter?

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Susanne Schmidt-Kutter

DRK-Schwangeren-, Familien-, Ehe- und Lebensberatungsstelle
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