Kurse Fortbildung Pflege

Zuwendung in jeder Lebenslage

Zuwendung in jeder Lebenslage

Ambulante Pflege

Einrichtungsleitung

Sabine Storch

DRK Sozialstation Weißenborn
Frauensteiner Str. 13
09600 Weißenborn

E-Mail schreibenAnruf: 03731 204113

Wir verstehen, dass Sie, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied in manchen Lebensphasen Unterstützung benötigen könnten. Unser ambulanter Pflegedienst bietet Ihnen genau diese Hilfe in der vertrauten Umgebung Ihres Zuhauses. Unabhängig davon, ob es sich um Bedürfnisse aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung handelt, unser Team ist bereit, Ihnen ein individuell angepasstes Angebot zu machen. Wir sind hier, um sicherzustellen, dass Ihre Pflege genau auf Ihre spezielle Situation abgestimmt ist, und bieten Ihnen die bestmögliche Betreuung in Ihrem eigenen Heim.

Eigenständigkeit länger bewahren

Das Hauptziel unserer Pflegekräfte ist es, Ihre Selbständigkeit oder die Ihres Angehörigen auch im Alter, bei Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu fördern und zu erhalten. Durch unsere qualifizierte häusliche Pflege kann oft eine Unterbringung im Pflegeheim oder ein längerer Krankenhausaufenthalt vermieden oder zumindest deutlich verkürzt werden. 

Abhängig von Ihren persönlichen Anforderungen und Bedürfnissen bietet unser ambulanter Pflegedienst eine Vielfalt an Leistungen an. Dazu zählen sowohl grundlegende körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch spezialisierte Behandlungspflege. So gewährleisten wir eine umfassende und individuell abgestimmte Betreuung in Ihrer gewohnten Umgebung.

Inanspruchnahme ambulanter Pflege: Wer ist berechtigt?

DRK Ambulante Pflege

Unsere ambulante Pflege bietet maßgeschneiderte Unterstützung für verschiedene Personengruppen:

  • chronisch Kranke
  • kurzzeitig Erkrankte
  • behinderte Menschen
  • pflegebedürftige Menschen jeden Alters
  • Personen, die ein ärztlichen Rezept zur häuslichen Pflegen haben
Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen: 

  • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad) 
  • Hautpflege, Haarpflege 
  • Aus- und Ankleiden 
  • Mobilisation, Bett richten 
  • Mundpflege, Rasur Lagerung, Krankenbeobachtung 
  • Vorbeugende Maßnahmen, z. B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen 
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

  • Injektionen
  • Verbände
  • Katheter legen und wechseln
  • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
  • Dekubitus-Versorgung
  • Augentropfen verabreichen
  • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
  • Absaugen
  • Stoma-Versorgung
  • Einläufe
  • Enterale Ernährung über PEG Sonde
  • Parenterale Ernährung über Port
Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist. 

Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. 

Wir bieten Ihnen die Betreuung sowie die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie aus dem Krankenhaus entlassen werden, aber noch nicht rehafähig sind und kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben. Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:

  • Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
  • Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
  • Leistungserbringung u. a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI

Leistungen der Pflegeversicherung

PflegegradeGeldleistung
ambulant
Sachleistung
ambulant
Entlastungsbetrag
ambulant (zweckgebunden)
Leistungsbetrag
vollstationär
Pflegegrad 1  125 Euro125 Euro
Pflegegrad 2332 Euro761 Euro125 Euro770 Euro
Pflegegrad 3573 Euro1432 Euro125 Euro1262 Euro
Pflegegrad 4765 Euro1778 Euro125 Euro1775 Euro
Pflegegrad 5947 Euro2200 Euro125 Euro2005 Euro

Fragen und Antworten

Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?
  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z. B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z. B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
  • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung
  • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung
Wo kann ich mehr erfahren?

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unseren ambulanten Pflegedienst bei Ihnen vor Ort, siehe unter Sozialstationen, Tagespflegen oder Kurzzeitpflege. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten. 

Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie das selbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.

Wie geht es weiter?

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Themen – die dazu passen

Ambulanter Pflegedienst des DRK

Unsere Pflegedienste sind der Dreh- und Angelpunkt für professionelle und herzliche Pflege.

DRK - Ambulante Wohngemeinschaften

Auf dieser Seite finden Sie umfassende Informationen zu unseren Tagespflegeeinrichtungen, wo wir ein warmes und unterstützendes Umfeld für Senioren bieten.

Das DRK bietet deutschlandweit Kurzzeitpflege an. Damit können Pflegebedürftige auf Zeit betreut werden, falls Angehörige verreisen oder krank werden.

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