Wer kommt zur sozialen Schwangerenberatung?
Frauen, die ein Kind erwarten und Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen während der Schwangerschaft und für die Zeit nach der Geburt ihres Kindes haben möchten und ggf. finanzielle Hilfen benötigen.
Was beinhaltet eine soziale Schwangerenberatung?
Umfassende und der individuellen Situation entsprechende Informationen u. a. zum:
- Mutterschutz, Mutterschaftsgeld
- Kündigungsschutz in der Schwangerschaft und Elternzeit
- Elterngeld/Elternzeit, Landeserziehungsgeld, Betreuungsgeld
- Kindergeld, Kinderzuschlag
- Kindschaftsrecht, Unterhalt/Unterhaltsvorschuss
- Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bei Schwangerschaft und Geburt
- Unterstützung und ggf. Begleitung bei der Geltendmachung finanzieller Hilfen bei Ämtern – Finanzielle Hilfe zur Anschaffung einer Babyausstattung (siehe finanzielle Hilfen)
Wer kommt zur sozialen (und ggf. psycho-sozialen) Familienberatung?
Familien mit Kind(ern) oder allein Erziehende, die bestimmte oder vielfältige Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen und (finanziellen) Hilfeleistungen benötigen oder auch psycho-soziale Beratung in Anspruch nehmen möchten, um schwierige Lebenssituationen besser bewältigen zu können.
Was beinhaltet eine soziale Familienberatung oder Beratung allein Erziehender?
Umfassende und der individuellen Situation entsprechende Informationen zu allen gesetzlichen und sonstigen (finanziellen) Hilfsmöglichkeiten, um Notlagen zu vermeiden oder abzuwenden, Vermittlung zu Ämtern und Behörden sowie anderen Beratungsstellen (z.B. Schuldnerberat.) Bei bestehender oder drohender Notlage Prüfung bzw. Beantragung von Mitteln aus der Familienstiftung (siehe finanzielle Hilfen) Im Bedarfsfall psycho-soziale Gesprächshilfe, Prüfung bzw. Beantragung von Zuschüssen für Familienferien (siehe finanzielle Hilfen)