Ein gemeinsamer Familienurlaub bietet nicht nur eine wertvolle Gelegenheit zur Erholung und Entspannung, sondern stärkt auch das familiäre Miteinander. Diese gemeinsame Zeit hilft, das Familienklima nachhaltig zu verbessern und schafft eine solide Basis, um die Herausforderungen des Alltags gemeinsam besser zu bewältigen.
Um Familien mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten könnten, ein paar unbeschwerte Tage zum Beispiel in einer Familienferienstätte zu ermöglichen, werden durch das Sächsische Sozialministerium auch in diesem Jahr wieder finanzielle Mittel für Zuwendungen für die Familienerholung zur Verfügung gestellt.
Anträge auf Zuwendungen nach der geltenden Förderrichtlinie Familienförderung können in der Geschäftsstelle des DRK Landesverbandes Sachsen gestellt werden.
Gefördert werden Angebote der Familienfreizeit und -erholung, insbesondere Erholungsaufenthalte in Deutschland in Familienferienstätten der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Familienverbände.
Montag | 09.00 – 12.00 Uhr |
14.00 – 16.00 Uhr | |
Dienstag | 09.00 – 12.00 Uhr |
14.00 – 18.00 Uhr | |
Mittwoch | 09.00 – 12.00 Uhr |
14.00 – 16.00 Uhr | |
Donnerstag | 09.00 – 13.00 Uhr |
Freitag | nur nach vorheriger Terminvereinbarung |